Ausschreibung

5. Kanalschwimmen 2005

Wettkampftag:
23.07.2005

Veranstalter:
Schwimm- und Sportclub Halle

Mit der Durchführung beauftragt:
SSC Halle, in Zusammenarbeit mit dem LSVSA

Gesamtleitung:
Markus Hünniger, Geseniusstr. 5, 06110 Halle Tel. / Fax.: 0345 2906862

Wettkampfstrecke:
Ruderkanal in Halle, Breite des Kanals - 35m, 3000m auf Parallelkurs mit Wendebojen

Eröffnung:
14:40 Uhr auf dem Wettkampfgelände am Ruderkanal nahe Ruderhaus

Start:
15:00 Uhr, im Ruderkanal, Nähe Bootssteg als Massenstart

Wertungsgruppen:

1 Kinder 12 - 13 Jahre ( Jahrgänge 1993 - 1992 )
2 Jugend 14 - 16 Jahre ( " 1991 - 1989 )
3 Junioren 17 - 19 Jahre ( " 1988 - 1986 )
4 AK 20 20 - 29 Jahre ( " 1985 - 1976 )
5 AK 30 30 - 39 Jahre ( " 1975 - 1966 )
6 AK 40 40 - 49 Jahre ( " 1965 - 1956 )
7 AK 50 50 - 59 Jahre ( " 1955 - 1946 )
8 AK 60 60 - 69 Jahre " 1945 - 1936 )
9 AK 70 70 Jahre u. ä. ( " 1935 und früher )

Allgemeines:

  1. Der Wettkampf wird nach den Wettkampfbestimmungen, den Antidoping- bestimmungen und der Rechtsordnung des DSV mit folgender Ausnahme-regelung durchgeführt: Die Teilnehmer müssen nicht Mitglied eines Vereins des DSV sein.

  2. Wärmeschutzkleidung ist nicht zulässig.

  3. Für die medizinische Tauglichkeit ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die ärztliche Bescheinigung ist dem Schiedsrichter auf Verlangen vorzulegen.

  4. Jeder Teilnehmer erhält eine Badekappe, die beim Schwimmen zu tragen ist. Auf Oberarm und Badekappe wird die Startnummer aufgetragen. Die Badekappe ist nach Beendigung des WK zurück zu geben.

  5. Der Zieleinlauf erfolgt durch Unterschwimmen der Zielmarkierung. der Schiedsrichter ist berechtigt, alle Schwimmer, die nach Ablauf einer Stunde, nachdem der erste Schwimmer ihrer Altersgruppe das Ziel erreicht hat, noch auf der Strecke sind, aus dem Wasser zu nehmen.

  6. Meldungen erfolgen formlos unter Angabe des Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Geschlecht, Anschrift ( evtl. Verein) bis per Fax., Tel. oder Mail. Nachmeldungen können am Wettkampftag bis 30 Min. vor WK-Beginn erfolgen.

  7. Startgeld: 6,00 EUR. Es ist am Wettkampftag bar zu entrichten. Bei Nachmeldungen am Wettkampftag beträgt das Startgeld 8,00 EUR.

  8. Der Ausrichter holt vom zuständigen Gesundheitsamt eine Unbedenklichkeitserklärung zur Wasserqualität ein und sorgt für die Sicherheit der Teilnehmer durch den Einsatz von Rettungsschwimmern und informiert die zuständige Rettungsleitstelle über diese Veranstaltung.

  9. Es besteht ab Freitag, d. 22.07.2005 die Möglichkeit, auf dem Gelände des Ruderkanals zu zelten.

  10. Der Ausrichter der Veranstaltung übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen.

  11. Teilnehmer dieser Veranstaltung unterliegen der Nichtmitglieder-Versiche- rung des LSVSA, die dieser mit der ARAG-Sportversicherung abgeschlossen hat.

  12. Die Veranstaltung wurde zur Genehmigung bei der Schwimmwartin des LSVSA angemeldet.

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